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BGH, 14.09.1954 - 5 StR 11/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52
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Auszug aus BGH, 14.09.1954 - 5 StR 11/54
Bei der neuen Verhandlung wird die Strafkammer die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 3, 377 [379,380] beachten müssen. - BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52
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Auszug aus BGH, 14.09.1954 - 5 StR 11/54
Für den Wertersatz ist zwar grundsätzlich der gewöhnliche inländische Verkaufspreis zugrunde zu legen (BGHSt 4, 305). - BGH, 22.11.1951 - 4 StR 45/50
Auszug aus BGH, 14.09.1954 - 5 StR 11/54
Bei großen Warenmengen muß unter Umständen der Großhandelspreis als Berechnungsgrundlage genommen werden, wenn nämlich praktisch nur ein Absatz an Händler in Betracht kommt (4 StR 45/50 vom 22.11.1951).
- BGH, 20.12.1960 - 1 StR 493/60
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Das kann aber z.B. bei mangelhafter oder sonst schwer absetzbarer Ware auch ein anderer, erst zu ermittelnder Preis und, falls - wie z. B. bei größeren Mengen - nur ein Absatz an Händler in Betracht kommt, auch der Großhandelspreis sein ( BGH 2 StR 11/52 vom 12. Juni 1953; 4 StR 45/50 vom 22. November 1951; 5 StR 11/54 vom 14. September 1954).